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Corona Virus  - FAQ für schwangere Frauen und ihre Familien 

 

Lesenswerter Bericht von Matthias Horx:
Die Welt nach Corona


Die Sonderbestimmungen für werdende Mütter, die in Berufen mit Körperkontakt arbeiten, endete mit 30.06.2022. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Sonderfreistellung für werdende Mütter, deren Schwangerschaft vor dem 01.07.2022 eingetreten ist, weiterhin besteht.

Werdende Mütter, bei deren Tätigkeit ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, dürfen ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Eintritt eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz 1979 nicht beschäftigt werden.
Ausgenommen sind werdende Mütter, die mit Arbeiten beschäftigt werden können, bei denen kein physischer Körperkontakt erforderlich ist oder die Arbeiten im Homeoffice erledigen können.
Ist eine Änderung der Arbeitsbedingungen nicht möglich, besteht Anspruch auf Freistellung und Fortzahlung des bisherigen Entgeltes.
Die Dienstgeber haben für den Freistellungszeitraum Anspruch auf Ersatz des Entgeltes sowie der abzuführenden Steuern und Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherungsbeiträge und sonstigen Beiträge bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz.